Kneipennacht Velten AGB´s

AllgemeineGeschäftsBedingungen der PG Gastronomie Velten

Vorsitzender Denny Pude I Mühlenstrasse 8-9 I 16727 Velten, nachfolgend

KNEIPENNACHT VELTEN

 

1. Geltung dieser AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Besuch der KNEIPENNACHT VELTEN. Mit dem Betreten der einzelnen, teilnehmenden Gaststätten bzw. mit dem
Entrichten des Eintrittspreises erkennen Sie die AGB’s im rechtlichen Sinne an.
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Besuchers finden keine Anerkennung.


2. Jugendschutzgesetz
Der Besucher verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist das Sicherheitspersonal verpflichtet. Es ist berechtigt, am Einlass Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter der Gäste zu überprüfen.


3. Sicherheitskontrollen
Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbarer und explosiver Stoffe ist verboten. Aus Sicherheitsgründen werden am Einlass vom Sicherheitspersonal Personen- und Taschenkontrollen durchgeführt.


4. Kein Anspruch auf Einlass
Ein Anspruch auf Einlass und Zutritt zur KNEIPENNACHT VELTEN besteht nicht. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, den Zutritt zu verweigern
und in begründeten Fällen Hausverbote zu erteilen.

Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises bei Zutrittsverweigerung oder Erteilung eines Hausverbotes besteht nicht.


5. Preislisten
Es gelten die in den teilnehmenden Lokalitäten publizierten, in Getränke- und/oder Speisekarten ausgewiesenen, Preise.

 

6. Berauschte Personen
Alkoholisierten oder anderweitig berauschten Personen ist der Zutritt zur KNEIPENNACHT VELTEN zu untersagen, vgl. Pkt. 4.


7. Rauchverbot
Entsprechend dem Nichtrauchendenschutzgesetz des Land Brandenburgs vom 17.07.2007 ist das Rauchen in Innenräumen untersagt. Auf das Rauchverbot wird durch Hinweisschilder in den jeweiligen Lokalitäten aufmerksam gemacht.


8. Keine eigenen Speisen und Getränke
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist untersagt, vgl. Absatz 3.


9. Garderobe

Für jegliche mitgebrachte Garderobe ist selbst zu haften.


10. Hausrecht
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Hausrecht verbleibt grundsätzlich bei der jeweiligen Lokalität.


11. Nachbarschaft
Die Benutzung von Parkplätzen und/oder dem Busshuttle erfolgt auf eigene Gefahr. Die Besucher werden gebeten, sich beim Verlassen der
Lokalitäten sowie auf den Parklplätzen und Bushaltestellen, leise zu verhalten. Im Interesse der Nachbarschaft bitten wir um Rücksichtnahme.


12. Fahruntüchtigkeit
Falls Sie mit dem Auto oder Motorrad gekommen sind, bitten wir Sie zu beachten, dass schon geringe Mengen Alkohol
die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können. Die einzelnen Gastronomen sind gern bereit, Ihnen ein Taxi zu rufen; ein
Anspruch darauf oder eine Haftung der KNEIPENNACHT VELTEN bestehen nicht.


13. Fremdwerbemittel
Das Verteilen von Fremdwerbemitteln ist in allen Lokalen und jeglichem dazugehörigen Gelände sowie in den eingesetzten Shuttlebussen während der KNEIPENNACHT VELTEN verboten.
Werden ohne Erlaubnis der KNEIPENNACHT VELTEN Fremdwerbemittel verbreitet, so wird der Aufwand für Beseitigung und Reinigung dem
Verursacher in Rechnung gestellt; weitere Schadenersatzansprüche der KNEIPENNACHT VELTEN bleiben vorbehalten.


14. Haftung
Der Besucher stellt die KNEIPENNACHT VELTEN von jeglichen Schadensersatzansprüchen aus Körperschäden, insbesondere Hörschäden, die
aus einem Besuch resultieren, zu jeder Zeit frei. Das Betreten der KNEIPENNACHT VELTEN erfolgt auf eigene Gefahr.


15. Fotoaufnahmen
Auf der KNEIPENNACHT VELTEN werden zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Entrichten des Eintrittspreises oder
dem Betreten einzelnen Lokale der KNEIPENNACHT VELTEN erklärt sich der Besucher grundsätzlich mit der Veröffentlichung der Aufnahmen auf den Plattformen
der KNEIPENNACHT VELTEN einverstanden.
Alle Aufnahmen innerhalb unserer Veranstaltung sind Eigentum der KNEIPENNACHT VELTEN. Eine weitere Verbreitung bedarf, neben der Zustimmung der drauf abgebildeten Personen, unserem Einverständnis.
Sollten Besucher im Einzelfall nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sein, möchten Sie dies bitte umgehend mitteilen, um eine Verbreitung zu verhindern.
Die KNEIPENNACHT VELTEN ist seinerseits berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen von Besuchern oder Fremdfotografen, auch wenn sie mit dem Einverständnis der abgebildeten Personen erfolgen, jederzeit zu untersagen.


16. Videoüberwachung
In den einzelnen Lokalen der KNEIPENNACHT VELTEN werden zur Wahrung des Hausrechtes und zur Sicherung des reibungslosen Ablaufes von Veranstaltungen,
besonders gefährdete Orte videoüberwacht. Sofern es nicht zu besonderen Vorfällen kommt, die eine Auswertung der Aufnahme erfordern, werden die Bänder unverzüglich nach Erreichung des Zwecks gelöscht.


17. Einlasskriterien / Kleiderordnung
1. Für die Kontrolle am Einlass hat der Besucher einen gültigen Personalausweis bereit zu          halten, ein aktuelles Lichtbild, Name und Adresse müssen enthalten sein. Kopien oder                   andere Dokumente werden nicht akzeptiert.

2. Kleidung ist eine Geschmacksfrage, daher gibt es in den einzelnen Lokalen der KNEIPENNACHT VELTEN keine Kleiderordnung im klassischen Sinne. Jedoch sollte ein Mindeststandard an gepflegter und sauberer Garderobe nicht unterschritten werden. Situationsabhängiger Nichteinlass bleibt der KNEIPENNACHT VELTEN vorbehalten, vgl. Pkt. 4.


18. Verschiedenes
Erfüllungs- und Zahlungsort ist sowohl für die KNEIPENNACHT VELTEN, als auch für den Besucher, Velten. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist das für den Sitz der KNEIPENNACHT VELTEN zuständige Amtsgericht Oranienburg.
Die deutsche Sprachfassung der Geschäftsbedingungen ist allein maßgeblich.

 

Stand August 2022